Stillschweigendes Angebot auf Abschluss eines Maklervertrages

07.03.2010

Wenn sich ein Kunde mit einem Suchauftrag an einen gewerbs-mäßigen Makler wendet, dann macht er damit ein Angebot auf Abschluss eines Nachweismaklervertrages. Für die Annahme dieses Angebots genügt es, dass der Makler seine Tätigkeit aufnimmt. Damit entsteht im Erfolgsfall auch der Provisionsanspruch des Maklers!

 

BGH vom 24.09..2009 – III ZR 96/09 (NJW-RR 2010, 257)

 
Zurück...
 
Scheidung nahe Ingolstadt, Erbvertrag Muenchen, Kuendigung Mietvertrag Freising, Rechtsanwaltskanzlei Muenchen, Testamentsvollstreckung Muenchen, Pflichtteilsregelung nahe Augsburg, Leistungen Garmisch Partenkirchen, Versorgungsausgleich Muenchen, Mietvertrag Muenchen, Ehevertrag Augsburg